ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der clavis GmbH – für die Nutzung der Krisenkommunikationsanwendung „MAYDAY“
clavis Kommunikationsberatung GmbH, Franz Fischer Straße 7, A-6020 Innsbruck, FN 140317z, in Folge „clavis“ genannt, betreibt eine Krisenkommunikations- und Benachrichtigungsanwendung sowie die zugehörige Software basierend auf der Website www.mayday.business, als herunterladbare Software und App-Komponente „MAYDAY“ sowie weiteren elektronischen Messaging- sowie Push-Diensten, in Folge „MAYDAY“ genannt.
MAYDAY stellt eine virtuelle Kommunikationsplattform dar, über welche die Nutzerin/der Nutzer gemäß ihren/seinen spezifischen Anforderungen unterschiedliche Benachrichtigungs- und Informationsvorgänge ihrer/seiner Krisenkommunikationsteams selbständig definieren können.
clavis ist in Bezug auf MAYDAY Diensteanbieter im Sinne des E-Commerce-Gesetz (ECG) und fungiert dabei als Host der von der Nutzerin/dem Nutzer versendeten Informationen. Dies bedeutet, dass clavis selbst die übermittelten Informationen nicht veranlasst, die Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und auch die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert. Dies geschieht ausschließlich auf Initiative der Nutzerin/des Nutzers von MAYDAY.
1. Anwendungsbereich
Diese AGB samt den für MAYDAY maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen regeln die allgemeinen wechselseitigen vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen clavis und der Nutzerin/dem Nutzer, wenn im Hinblick auf MAYDAY zwischen clavis und der Nutzerin/dem Nutzer ein Nutzungsvertrag zustande gekommen ist. clavis und die Nutzerin/der Nutzer erklären, dass sie ihre Geschäftsbeziehung auf der Grundlage dieser AGB abwickeln, und Regelungen, die von diesen AGB abweichen, nur dann Geltung erlangen sollen, wenn diese zwischen clavis und der Nutzerin/dem Nutzer ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Es ist clavis jedoch vorbehalten, einzelnen Nutzungsverträgen auch andere AGB als diese zugrunde zu legen. Die Anwendung und Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzerin/des Nutzers sind zur Gänze ausgeschlossen.
2. Unternehmen im Sinne des KSchG
clavis hält fest, dass es die Nutzungsverträge nicht mit einzelnen Usern (z.B. Empfängern von Alarmierungen, Nachrichten, Kommunikationsdaten etc.) abschließt, sondern stets mit der natürlichen oder juristischen Person, die den Dienst und sohin den Account für ihre unternehmerischen oder betrieblichen oder institutionellen Zwecke verwendet. Die Nutzerin/der Nutzer des Dienstes akzeptiert sohin, dass sie/er nicht Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, das damit auf den Vertrag auch einvernehmlich keine Anwendung findet. In einem Rechtsstreit, der u.a. die Auslegung dieser AGB zum Inhalt hat, wird der Nutzer nicht einwenden, dass diese AGB von clavis verfasst worden sind und clavis daher allfällige Nachteile aus einer Undeutlichkeit einzelner Regelungen dieser AGB zu tragen hat.
3. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages
Änderungen dieser AGB sowie der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden gegenüber der Nutzerin/dem Nutzer frühestens zwei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Da die Nutzung von MAYDAY einen Internetzugang voraussetzt, erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf der MAYDAY-Homepage unter www.mayday.business. Wird durch eine Änderung die Nutzerin/der Nutzer ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen durch clavis bereits ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden. Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte berechtigen die Nutzerin/den Nutzer, innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Nutzers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Rahmen angepasst werden.
4. Abschluss der Nutzungsvertrages
Das Vertragsverhältnis entsteht durch ein Angebot der Nutzerin/des Nutzers unter Verwendung des Anmeldeformulars und der Annahme von clavis durch Freischaltung und Übermittlung eines Accounts, bestehend aus Nutzernummer, Benutzername und Passwort. Ein Account gilt ausschließlich für eine Nutzerin/einen Nutzer. clavis ist nicht zur Annahme des Angebotes verpflichtet.
Bei Angebotslegung hat die Nutzerin/der Nutzer auf Verlangen geeignete Nachweise über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Nutzerin/des Nutzers, sowie den Nachweis für das Vorliegen einer etwaigen Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis beizubringen. Weiterhin hat die Nutzerin/der Nutzer eine Bankverbindung oder Kreditkarteninhaberschaft nachzuweisen und auf Verlangen von clavis eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle bekanntzugeben.
clavis ist berechtigt alle Angaben der Nutzerin/des Nutzers sowie deren/dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.
5. Leistungen
clavis stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen von MAYDAY, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Software.
Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.
clavis kann aktualisierte Versionen von MAYDAY bereitstellen. clavis wird die Nutzerin/den Nutzer über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Aktualisierte Versionen können von der vorherigen Version in Aussehen und Funktionsumfang abweichen. Zeit und Umfang der Änderungen, die zu einer neuen Version führen, werden ausschließlich durch clavis bestimmt.
Die App-Komponente der Software wird der Nutzerin/dem Nutzer über den Apple App Store und Google Play zur Verfügung gestellt. Die Installation der App auf den Endgeräten hat die Nutzerin/der Nutzer selbst vorzunehmen gemäß den Angaben des jeweiligen App-Store-Anbieters.
clavis kann sich bei der Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste der Hilfe Dritter bedienen und/oder die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lassen.
clavis ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt der Nutzerin/dem Nutzer den Zugang und die Nutzung neuer Funktionalitäten der Software vom Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.
6. Preise und Entgelte
Alle zwischen clavis und der Nutzerin/dem Nutzer vereinbarten Preise und sonstigen Entgelte verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass clavis und die Nutzerin/der Nutzer bei Abschluss des Nutzungsvertrages die Ansicht vertreten haben, dass der Abschluss des Nutzungsvertrages aufgrund besonderer Umstände keine Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder dergleichen auslöst, eine in- oder ausländische Finanzverwaltung aber gegenüber clavis zum Ausdruck bringt, dass diese Ansicht unrichtig sei, hält die Nutzerin/der Nutzer clavis jedenfalls für eine allfällige Verpflichtung von clavis, derartige Steuern abzuführen, schadlos.
Monatliche Entgelte sind mit dem Tag, an dem die Leistung bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus fällig, auch wenn diese seitens clavis wiederkehrend im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Aus abrechnungstechnischen Gründen können bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden. clavis ist allerdings berechtigt, in den Entgeltbestimmungen der Nutzerin/dem Nutzer wahlweise die Möglichkeit einer Begleichung der monatlichen Entgelte bis zu einem Jahr im Voraus einzuräumen.
Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht der Nutzerin/des Nutzers zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet.
Andere Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung, sind auf Verlangen von clavis im Voraus zu bezahlen. Entgeltforderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens sieben Werktage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Eventuelle Überweisungskosten gehen zu Lasten der Nutzerin/des Nutzers. Wird von der Nutzerin/vom Nutzer keine Ermächtigung für den Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, so ist clavis berechtigt für jede Rechnung ein Bearbeitungsentgelt für die Zahlung über Zahlschein oder Telebanking zu verlangen. clavis ist weiterhin berechtigt in den Entgeltbestimmungen für bestimmte Leistungen und Tarifmodelle die Vorlage einer verpflichtenden Einzugsermächtigung vorzusehen.
Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rückbuchung ist clavis berechtigt, der Nutzerin/dem Nutzer den zweckmäßigen und notwendigen Bearbeitungsaufwand in der Höhe von EUR 20,00 in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Beträge, die clavis von Banken verrechnet werden, werden der Nutzerin/dem Nutzer in voller Höhe weiterverrechnet. Mehrfachzahlungen werden ausschließlich bei der nächstfolgenden Rechnung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Originalbeleg und ohne Angabe der richtigen Verrechnungsnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der Zuordnung zur richtigen Verrechnungsnummer ein und ist von der Nutzerin/vom Nutzer ein Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.
Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 12 v.H., zumindest jedoch 3 v.H. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung anfallenden Kosten und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – von der Nutzerin/vom Nutzer zu tragen. clavis ist berechtigt, für die Nutzerin/den Nutzer eine einheitliche Verrechnungsnummer für alle Leistungen von clavis festzulegen und Rechnungsendbeträge auf einen vollen Cent aufzurunden. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet.
clavis ist berechtigt, bei Vertragsende bestehende Guthaben der Nutzerin/des Nutzers auch auf anderen zwischen clavis und dieser Nutzerin/diesem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnissen zu verrechnen. Ist eine Gutschrift nicht möglich, so werden Guthaben auf ein von der Nutzerin/vom Nutzer bekannt zu gebendes Konto überwiesen.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht der Nutzerin/ des Nutzers
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht der Nutzerin/dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus Vertragsverhältnissen mit clavis über Kommunikationsdienstleistungen von clavis zu.
8. Haftung
Die Nutzerin/der Nutzer anerkennt, dass die tatsächliche Weiterleitung der von ihr/ihm versendeten Informationen, auf welche technische Art auch immer, über MAYDAY von technischen Voraussetzungen (z.B. vom Funktionieren des jeweiligen Mobilfunknetzes oder der Internetverbindungen oder des jeweiligen sozialen Netzwerks etc.) abhängig ist, die außerhalb jeden Einflussbereiches von clavis liegen.
Die Nutzerin/der Nutzer erkennt überdies an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte und Web-Applikationen vollständig frei von Fehlern herzustellen. clavis schuldet daher nicht die vollkommene Fehlerfreiheit der Software, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die deren Nutzung in erheblicher Weise einschränken.
Jegliches Verhalten von Vertragspartnern von clavis, mit denen clavis im Hinblick auf den Betrieb des Dienstes MAYDAY zusammenarbeitet, gleichgültig auf welche Art und Weise, ist clavis nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zuzurechnen. Die Nutzerin/der Nutzer verzichtet jedenfalls darauf, aus dem Umstand, dass der Dienst MAYDAY vorübergehend nicht in der zwischen ihr/ihm und clavis vereinbarten Form zur Verfügung steht, einen Anspruch gegenüber clavis zu erheben oder gegenüber clavis ein Recht geltend zu machen. Insbesondere übernimmt clavis keine Haftung für den Fall der nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten Zustellung der (elektronischen) Nachrichten welcher Art und über welchen Weg auch immer an den (die) Empfänger und eventuellen daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art (Haftungsausschluss).
clavis leistet keine Gewähr, dass MAYDAY und die Benutzerinhalte inhaltlich korrekt, aktuell oder geeignet sind, den vom Benutzer erwarteten Zweck zu erfüllen. Darüber hinaus kann clavis nicht gewährleisten, dass die zur Verfügung gestellte Software auf anderen Endgeräten funktioniert.
clavis haftet für von ihren Organen oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen.
Die Nutzerin/der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es clavis vorbehalten ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen die für die Nutzerin/den Nutzer eingerichtete und freigeschaltete Website oder Web-Applikation zu verändern. Die Nutzerin/der Nutzer wird keine Versuche unternehmen, auf Gestaltung, Funktion, Aufbau von MAYDAY Einfluss zu nehmen oder direkt zuzugreifen. Für den Fall, dass es Dritten gelingt auf den MAYDAY, ohne Einverständnis der Nutzerin/des Nutzers und/oder clavis, zuzugreifen und dieser verändert oder beschädigt wird, haftet dafür clavis in keinem Fall.
Der folgende Absatz gilt ausschließlich für die Funktion „MAYDAY-Alarm“
Für die Funktion „MAYDAY-Alarm“ wird seitens clavis nicht gehaftet. Die Nutzerin/der Nutzer dieses Dienstes anerkennt, dass die tatsächliche Weiterleitung versendeten Informationen über MAYDAY-Alarm auch von den technischen Voraussetzungen abhängig ist. Jegliches eigene Verhalten von Partnern von clavis, mit denen clavis im Hinblick auf den Betrieb des Dienstes MAYDAY zusammenarbeitet, gleichgültig auf welche Art und Weise, ist clavis in keinem Fall zuzurechnen. Insbesondere übernimmt clavis keine Haftung für den Fall der nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten Zustellung von Nachrichten jeglicher Art an die Nutzerin/den Nutzer als Empfängerin/Empfänger und eventuell daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art (Haftungsausschluss). Die Einstellung des Betriebes von MAYDAY-Alarm seitens clavis ist mit einer monatlichen Frist ab Bekanntgabe jederzeit möglich.
clavis übernimmt keine Haftung für die über MAYDAY kommunizierten oder sonst weitergeleiteten Informationen und Daten. clavis und die Nutzerin/der Nutzer legen diesen AGB die von beiden Seiten vertretene Ansicht zu Grunde, dass clavis im Zuge des Anbietens von MAYDAY als hostender Diensteanbieter auftritt. clavis trifft daher keine wie immer geartete Haftung, Prüfpflicht und Verantwortlichkeit für die übermittelten Inhalte und haftet auch nicht dafür, dass der Nutzer MAYDAY unter datenschutz-, wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Gesichtspunkten für seine Zwecke rechtmäßig verwendet. Die Nutzerin/der Nutzer wird clavis in solchen Fällen schad- und klaglos halten und alle in einem solchen Zusammenhang entstehenden Aufwendungen ersetzen.
clavis übernimmt keine wie immer geartete Haftung dafür, dass die von der Nutzerin/vom Nutzer über MAYDAY übermittelte Information den/die von der Nutzerin/vom Nutzer ausgewählten Adressaten tatsächlich oder in einer von der Nutzerin/vom Nutzer erwarteten Form oder Qualität zugeht, auffällt oder sonst von diesem in irgendeiner Form bemerkt oder wahrgenommen wird. Insbesondere nimmt die Nutzerin/der Nutzer zur Kenntnis, dass die Darstellung der übermittelten Informationen von den technischen Voraussetzungen der Endgeräte der Adressaten abhängig ist.
9. Verpflichtungen der Nutzerin/ des Nutzers
Die Nutzerin/der Nutzer ist für die Geheimhaltung der MAYDAY-Zugangsdaten gegenüber Dritten selbst verantwortlich. clavis übernimmt keinerlei Haftung im Falle der Geheimhaltungsmissachtung und eventuell daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch die Nutzerin/den Nutzer und nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Die Nutzerin/der Nutzer darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. der App-Komponente) die mit MAYDAY verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software erhält die Nutzerin/der Nutzer nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von clavis.
Die Nutzerin/der Nutzer darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es der Nutzerin/dem Nutzer nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
clavis ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Im Falle eines vertragswidrigen Überschreiten des Nutzungsumfangs durch eine Nutzerin/einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat die Nutzerin/der Nutzer clavis auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihr/ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Users mitzuteilen.
clavis kann die Zugangsberechtigung der Nutzerin/des Nutzers widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn die Nutzerin/der Nutzer die ihr/ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann clavis den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren.
Ein Anspruch von clavis auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt hiervon unberührt.
10. Wettbewerb
Bei der Wahl, mit welchen Unternehmen oder Personen aus welchen Branchen clavis Nutzungsvereinbarungen abschließt, ist clavis völlig frei. Die Nutzerin/der Nutzer hat keinen wie immer gearteten Anspruch darauf, dass clavis bestimmten Unternehmen, mit denen die Nutzerin/der Nutzer z.B. im Wettbewerb steht, MAYDAY nicht zur Verfügung stellt, auch wenn dies unentgeltlich geschieht.
11. Datenschutz und Datensicherheit
Soweit clavis auf personenbezogene Daten der Nutzerin/des Nutzers oder aus deren/dessen Bereich zugreifen kann, wird clavis ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. clavis wird Weisungen der Nutzerin/des Nutzers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Nutzerin/der Nutzer trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten wird clavis schriftlich mit der Nutzerin/dem Nutzer vereinbaren, soweit dies gemäß gültigen Rechtsnormen notwendig ist.
Es besteht Übereinstimmung, dass die Nutzerin/der Nutzer sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Die Nutzerin/der Nutzer ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihr/ihm genutzten Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) die/der Alleinberechtigte. clavis und alle auf Seite von clavis an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Nutzerin/den Nutzer gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich die Nutzerin/der Nutzer.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt die Nutzerin/der Nutzer im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht die Nutzerin/der Nutzer dafür ein, dass die Nutzerin/der Nutzer dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes clavis von Ansprüchen Dritter frei.
clavis gewährleistet, dass Daten die Nutzerin/des Nutzers ausschließlich im Gebiet der Republik Österreich, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat dem ein angemessenes Schutzniveau durch die Europäischen Union bestätigt ist, gespeichert werden.
clavis kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.
clavis bzw. von clavis beauftrage Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Gespeicherte Stammdaten werden spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche gelöscht. Im Falle von Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen werden die Daten unmittelbar nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht.
12. Einwendungen
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind von der Nutzerin/vom Nutzer binnen einem Monat nach Zugang der Abrechnung schriftlich bei clavis zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. clavis hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zugrunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern.
Lehnt clavis die Einwendungen endgültig ab oder trifft clavis binnen drei Monaten nach Einlangen der Einwendungen bei clavis keine Entscheidung, so hat die Nutzerin/der Nutzer binnen zwei Monaten nach Zugang der Entscheidung oder nach erfolglosem Ablauf der Entscheidungsfrist den Rechtsweg zu beschreiten, andernfalls gilt die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt.
Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt.
13. Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist – soweit nichts anders vereinbart ist – für beide Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
clavis ist berechtigt anstelle einer Kündigung alle Vertragsverhältnisse mit der Nutzerin/dem Nutzer fristlos aufzulösen, wenn die Nutzerin/der Nutzer trotz Mahnung in Verzug ist oder wesentliche vertragliche Pflichten gemäß der AGB verletzt, oder ein Insolvenzverfahren bevorsteht, beantragt oder bewilligt worden ist (außerordentliche Kündigung).
14. Einstellung der Anwendung „MAYDAY“
clavis wird eine etwaige Einstellung von MAYDAY mindestens drei Monate vorher in geeigneter Form ankündigen.
15. Mindestvertragsdauer
clavis ist berechtigt, in den Entgeltbestimmungen eine Mindestvertragsdauer vorzusehen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt worden ist, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung. Die Länge des Zeitraumes der Mindestvertragsdauer ist in den Entgeltbestimmungen enthalten.
Das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch clavis oder durch die Nutzerin/den Nutzer vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt die Höhe des Grundentgeltes der für diesen Zeitraum anfallenden Grundentgelte. Für die Höhe des Grundentgeltes ist der Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses maßgeblich.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ausgenommen die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und ausgenommen das UN-Kaufrecht. Für Streitigkeiten aus zwischen der Nutzerin/dem Nutzer und clavis bestehenden Vertragsverhältnissen wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Handelssachen in Innsbruck vereinbart.
Sämtliche Erklärungen, Änderungen oder Ergänzungen zu den Nutzungsverträgen oder diesen AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Regelungen rechtsunwirksam sind oder werden, berührt dies die übrigen Bestandteile des Nutzungsvertrages und dieser AGB nicht. Die Nutzerin/der Nutzer und clavis werden sich in einem solchen Fall vielmehr bemühen, die durch die Rechtsunwirksamkeit der einzelnen Regelung entstandene Lücke in einer kaufmännisch sinnvollen und branchenüblichen Art und Weise zu schließen, die der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.